Ein Projekt des Landes Hessen
smartPAPER wird durch das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen entwickelt und derzeit an 20 beruflichen Schulen erprobt.
Lernen. Verstehen. Individuell wachsen.
smartPAPER ermöglicht individualisierte Lernwege mit adaptiven Aufgabenstellungen, Materialien und Unterstützungsangeboten passend zum Lernstand der Lernenden.
Überblick
smartPAPER ist ein adaptives Lernsystem. Lernsituationen sind so aufgebaut, dass Aufgaben, Materialien und Meilensteine je nach Kompetenzniveau und Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler individuell zur Verfügung gestellt werden.
smartPAPER befindet sich an hessischen beruflichen Schulen in der Erprobung und wird durch das Feedback der teilnehmenden Lehrkräfte stetig weiterentwickelt.
Zur Entwicklung von Unterrichtsmaterialien werden Lehrkräfte im Redaktionssystem durch generative KI unterstützt. Vorschläge für Aufgabenstellungen, Kompetenzdifferenzierungen und weitere Materialien können direkt vorbereitet und weiterbearbeitet werden.
Derzeit befindet sich eine pädagogisch sinnvolle KI-Schnittstelle in der Entwicklung, um Schülerinnen und Schüler durch gezielte Impulse in ihrer Lernentwicklung zu fördern. Diese soll zu eigenständigem Handeln auffordern – ohne Lösungen vorzugeben.
Über das Teacher-Dashboard erhalten Lehrkräfte in Echtzeit Einblicke in Lernfortschritte, Kompetenzentwicklungen und mögliche Unterstützungsbedarfe der Schülerinnen und Schüler.
So funktioniert es
Lehrkräfte und Lernende starten smartPAPER über den Zugang ihrer Schule.
Lernende arbeiten im Unterricht mit Aufgaben und Materialien. Lehrkräfte können Inhalte vorbereiten und den Lernprozess begleiten.
Lehrkräfte erhalten Einblicke in Lernstände und können Unterstützungsbedarfe gezielt aufgreifen.
Hilfe & Support
Hier finden Sie Unterstützung bei Fragen zur Nutzung von smartPAPER oder können Ihr Interesse an einer Teilnahme bekunden.
Benötigen Sie Unterstützung beim Zugang oder haben Sie Fragen zur Nutzung von smartPAPER?
Support kontaktierenMöchten Sie smartPAPER an Ihrer Schule einsetzen? Dann wenden Sie sich gerne an das smartPAPER-Team.
Kontakt aufnehmenVerantwortlich im Sinne des Datenschutzrechts für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind in Form einer sogenannten gemeinsamen Verantwortung das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB) und die Schule, die Ihnen – als Schülerin, Schüler, Lehrkraft oder Administrator – einen Nutzendenzugang zu smartPAPER zur Verfügung stellt.
Das Ministerium ist hierbei hauptverantwortlich für den Betrieb der technischen Infrastruktur (Server) und der Software im Allgemeinen. Die Schule ist hauptverantwortlich für das Anlegen der Konten der Nutzenden (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Administratoren) sowie den konkreten Einsatz der Software im Unterricht.
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Hessischen Kultusministeriums erreichen Sie über:
Hessisches KultusministeriumDie Kontaktdaten Ihrer Schule und des behördlichen Datenschutzbeauftragten Ihrer Schule finden Sie auf den Internetseiten Ihrer Schule oder erhalten Sie auf Nachfrage im Büro Ihrer Schule.
Innerhalb von smartPAPER werden nur Daten von Nutzenden verarbeitet. Nutzende können Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und Administratoren sein.
Von den Schülerinnen und Schülern werden folgende personenbezogene Daten verarbeitet:
Von den Lehrkräften und den Administratoren werden folgende personenbezogene Daten erhoben:
Von den Nutzenden (Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften) werden bei regelkonformer Nutzung der Anwendung keine personenbezogenen Daten an den Anbieter des KI-Systems übergeben, das hinter der Anwendungskomponente smartCOACH liegt.
Soweit durch smartPAPER personenbezogene Daten verarbeitet werden, dient dies der sicheren Bereitstellung der Anwendung als Lernmittel.
Die Rechtsgrundlage ist mit Blick auf die Schülerinnen und Schüler die Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse, die den Verantwortlichen übertragen wurde (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 83a Absatz 1 in Verbindung mit § 83 Absatz 1 Satz 1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG)).
Mit Blick auf Lehrkräfte und Administratoren ist die Rechtsgrundlage Erfüllung des Arbeitsvertrags, hier Bereitstellung von Arbeitsmitteln (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO).
Bei der Nutzung von smartPAPER und der ergänzenden Anwendungskomponente smartCOACH kommen verschiedene Dienstleister zum Einsatz, die alle als Auftragsverarbeiter gemäß Artikel 28 DSGVO auf die Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet sind.
Von den Nutzenden werden bei regelkonformer Nutzung der Anwendung keine personenbezogenen Daten an den Anbieter des KI-Systems übergeben, das hinter der Anwendungskomponente smartCOACH liegt.
Dieser Anbieter ist das FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gemeinnützige GmbH sowie Microsoft als Unterauftragnehmer.
Für den Redaktionsserver, zu dem nur Lehrkräfte Zugang erhalten, ist ein weiterer Anbieter eines KI-Systems: Helliwood media & education im Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e. V.
Ein Drittstaatentransfer (Übertragung in einen Staat außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums) findet nicht statt.
Wird smartPAPER durch eine Schülerin oder einen Schüler nicht mehr genutzt, zum Beispiel durch Schulabschluss, Wechsel der Klasse oder der Schule, so werden das Benutzerkonto und alle gespeicherten Daten zum Ende des nachfolgenden Schuljahres gelöscht.
Nach Artikel 15 DSGVO oder § 52 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) haben Sie das Recht, Auskunft über Ihre / die von Ihrem Kind von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten im Rahmen der Nutzung des adaptiven Lernsystems smartPAPER zu verlangen.
In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass das Auskunftsrecht durch die Vorschriften gemäß § 24 Abs. 2, § 26 Abs. 2 und § 33 HDSIG sowie § 52 Abs. 2 bis 5 HDSIG eingeschränkt ist.
Sollten Ihre / die Ihr Kind betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art. 16 DSGVO oder § 53 HDSIG eine Berichtigung verlangen. Sollten die Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
Unter den Bedingungen gemäß Art. 17 DSGVO und der §§ 34 und 53 HDSIG können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten / der personenbezogenen Daten Ihres Kindes verlangen.
Der Anspruch auf Löschung hängt unter anderem davon ab, ob diese Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.
Im Rahmen der Vorgaben nach Art. 18 DSGVO und § 53 HDSIG haben Sie das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten / der Ihr Kind betreffenden Daten zu verlangen, wenn Unklarheit über die Richtigkeit der Daten besteht.
Nach Art. 21 DSGVO haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung Ihrer / der Daten Ihres Kindes zu widersprechen.
Allerdings können wir dem nicht immer uneingeschränkt nachkommen, zum Beispiel dann nicht, wenn wir im Sinne von § 35 HDSIG im Rahmen unserer amtlichen Aufgabenerfüllung und nach Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet sind.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass bei der Verarbeitung Ihrer / der Daten Ihres Kindes datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet werden, können Sie sich mit einer Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde wenden.
Die für uns zuständige Aufsicht ist:
Hessischer Beauftragter für Datenschutz und InformationsfreiheitFür weitergehende Informationen siehe auch: https://kultus.hessen.de/datenschutz